Die Statistik des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) für 2015 spricht von ca. 14.800 Behandlungsfehlervorwürfen. Die festgestellte Anzahl der Fehler lag bei rund 4000 Fällen. Die Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 2015 weist etwas mehr als 7200 Sachentscheidungen auf. Davon wurde in ca 2100 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Das Berliner Robert-Koch-Institut schätzt jedoch, dass lediglich 14% der tatsächlich Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend machen. Woran liegt das? Zum einen wird die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Versicherer und behandelnde Ärzte oder Krankenhausträger vielfach als langwierig und kostspielig empfunden. Zum anderen liegt aufseiten der betroffenen Patienten sicherlich auch die Vorstellung zugrunde, Ansprüche wegen Behandlungsfehlern gegen die „Götter in Weiß“ ohnehin nicht erfolgreich durchsetzen zu können. Das darf auf der Grundlage der Statistik des MDS jedoch als widerlegt angesehen werden. Denn danach werden jährlich immerhin 29% der von Patienten erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe von Versicherern, ärztlichen Schlichtungsstellen oder Gerichten als begründet anerkannt.
Die Ihnen als Patient auferlegte Beweislast erfordert es, dass Sie die maßgeblichen Behandlungsereignisse dokumentieren sollen, indem Sie alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit der Behandlung schriftlich festhalten.
Aber wie? Folgende Fragen sollten Sie dabei beantworten:
a) zum Ablauf der Arzttermine
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Wann war ich in der Sache das erste Mal beim Arzt?
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Wer ist der Arzt damals gewesen?
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Welche Symptome habe ich dem Arzt geschildert?
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Welche Untersuchungen sind gemacht worden?
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Was hat der Arzt diagnostiziert?
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Hat er Medikamente verschrieben?
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Wenn ja: Welche?
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Wie oft war ich damals bei meinem behandelnden Arzt?
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Wann genau war das?
b) zur Entwicklung der Erkrankung
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Gab es nach der Diagnose noch einen Termin beim Arzt?
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Sind die Symptome weswegen man zum Arzt gegangen ist, abgeklungen?
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Oder waren sie immer da?
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Aber eher im Hintergrund?
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Wie stark war der Schmerz?
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Wann ist der Schmerz ganz akut geworden?
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Wann bin ich dann wieder zum Arzt gegangen und welche Befunde hat er erhoben?
c) zum Verdacht auf Ärztepfusch
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Wann wurde die richtige Diagnose gestellt?
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Was war im Vergleich zu den vorherigen Arztterminen anders?
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Was ist dann an Therapien eingeleitet worden?
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Was haben nachbehandelnde Ärzte zu dem Behandlungsablauf des Kollegen gesagt?
Wo bekomme ich derart exakte Angaben zum Nachweis des dokumentierten Ablaufes her ?
indem ich folgende Unterlagen zusammen suche und unbedingt geordnet aufhebe:
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Bestellzettel des Arztes mit den handschriftlich eingetragenen Terminen
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Notizen im Kalender, passend zum Termin, über Handlungsanweisungen, durchgeführte Untersuchungen, verschriebene Medikamente
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Beipackzettel der verordneten Medikamente, möglichst mit darauf notierter Dosierung und Zeitraum der Einnahme
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Apothekenquittungen etwa zusätzlich eingenommener frei verkäuflicher Schmerzmittel, ebenfalls mit Notizen zu Dosis, Häufigkeit der Einnahme etc.
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Kopien von Überweisungsscheinen, Physiotherapieverordnungen u.ä.
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Gesprächsnotizen zu Äußerungen nachbehandelnder Ärzte, zeitnah erstellt mit exakter Angabe zu Datum, Namen und Fachrichtung
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Arztbriefe in Kopie
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Befunde bildgebender Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT, OPG)
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gebrochene Schrauben, ausgewanderte Drähte, abgefallene Zahnkronen bitte aufheben, mit Angabe, wann das passiert ist
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Wundzustand regelmäßig fotografieren und dabei Fotoapparat so einstellen, dass das Datum im Bild erscheint, sicherstellen, dass bei Übertragung von Handyfotos die Bildinformation (Aufnahmedatum) erhalten bleibt.
So können Sie Beweise für den Arztfehler sichern und dem Anwalt für Medizinrecht eine korrekte Sachverhaltsdarstellung liefern.
Bei normalen, vom Gutachter nicht als grob gewerteten Behandlungsfehlern liegt die Beweislast im Gerichtsverfahren bei Ihnen, was bedeutet, dass ein Prozesserfolg mit exakten Angaben und vorhandenen Nachweisen besser erreichbar ist.