Scheidungsrecht

Als Scheidungsanwalt beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich der Ehescheidung, denn bereits dann, wenn die Trennung unmittelbar bevorsteht, ist ein Anwaltsbesuch aufgrund der Vielzahl rechtswirksam zu klärender Sachfragen sinnvoll.

Bei Fragen zum Scheidungsrecht kontaktieren Sie uns unter 0341 - 47 918 98.

Bestimmte Vermögensdispositionen sollten idealerweise vor dem Trennungsdatum getroffen werden. Daher ist die Beratung zum Ablauf des Scheidungsverfahrens, bezüglich Regelungen zur Nutzung der Ehewohnung, Durchführung der Aufteilung der Haushaltsgegenstände, zu erwartender Trennungsunterhalt und Aufteilung des Vermögens zur Wahrung der eigenen Interessen sehr wichtig. Oft hört man dann, dass gar kein Vermögen vorhanden sei. Bei genauerer Nachfrage ergibt sich aber, dass beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktlebensversicherung, Sparkonten, ein Girokonto mit Guthaben und eine Kapitallebensversicherung existieren, die im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen sind.

Mit sachkundiger Beratung kann das Trennungsjahr genutzt werden, um aufkommende Streitfragen zu klären. Dabei ist für den Erfolg der Maßnahme der richtige Zeitpunkt oft entscheidend, was ich in einem Gastbeitrag näher erläutert habe:

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Bei der Ehescheidung wird von Amts wegen der Versorgungsausgleich zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften durchgeführt. Auch dabei gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Als Scheidungsfolgesachen kommen darüber hinaus auch Anträge auf Ehegattenunterhalt, zur Zahlung von Kindesunterhalt sowie Einigungen zum Umgangsrecht mit den Kindern oder eine Regelung zum Sorgerecht in Betracht. Somit gehört das Scheidungsrecht als größter Teilbereich zum Fachgebiet Familienrecht.

Wenn im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Auseinandersetzung des Miteigentums am Familieneigenheim notwendig ist, stellt sich recht schnell die Frage: Wer bekommt das Haus bei der Scheidung? Lesen Sie dazu den Rechtstipp:

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Wenn Sie keine klärungsbedürftigen Fragen haben, sich in allem einig sind, keinen Beratungsbedarf sehen und lieber ohne persönliche Vorsprache agieren möchten, können Sie gerne unsere online Scheidung nutzen. Die Voraussetzungen dafür lesen Sie dort.

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